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Gemeinsame Presseerklärung zum Lärmschutz an der Umgehungsstraße von Peißenberg

 In Berichtererstattung und Leserbriefen zum Thema „Lärmschutz an der Ortsumgehung Peißenberg“ wird der Eindruck erweckt, das Staatliche Bauamt Weilheim oder die Marktgemeinde haben die Bürgerinitiative unvollständig bzw. falsch informiert.

 
Hierzu ist festzustellen:
 
1. Der ergänzende Lärmschutz an der Umgehungsstraße ist nicht allein durch das Schütten von Überschussmassen zu erreichen. Er erfordert Grunderwerb und  bauliche Ergänzungen und damit erhebliche zusätzliche Kosten für die Marktgemeinde.
 
2. Die Kostenschätzung (ca. 390.000 EUR ohne Kosten für Grundstücke)  wurde von der Marktgemeinde in Abstimmung mit dem Staatl. Bauamt im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für vier mögliche Bauabschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 1060 m, davon ca. 540 m beidseits der Straße, erstellt. Damit könnte nur ein Siebtel der insgesamt 7 km langen Ortsumgehung mit Lärmschutzmaßnahmen versehen werden. Leider könnten an den Streckenabschnitten, an denen die meisten Anwohner leben, keine Wälle geschüttet werden – andere, noch kostenintensivere Maßnahmen wären wohl möglich.
Es besteht durchaus das Risiko von Kostenerhöhungen nach einer weiteren Konkretisierung der Planungen, da spätere Auflagen von Fachbehörden, z.B. Ausgleichsflächen, Abstandsflächen etc. bei der Einholung der Stellungnahmen im jetzigen Planungsstadium noch nicht berücksichtigt werden konnten.
 
3. Das staatl. Bauamt und die Marktgemeinde sind sich bewusst, dass Schutzeinrichtungen nur dann die gewünschte Wirkung erzielen, wenn diese lückenlos eine gewisse Mindestlänge aufweisen. Punktuelle Maßnahmen, etwa nur dort, wo bereits Grund zur Verfügung steht, bewirken keine Minderung des Verkehrslärms.
 
4. Für das staatl. Bauamt und die Marktgemeinde war es immer klar, dass der grundsätzlich wünschenswerte nachträgliche Lärmschutz nicht aufgrund einer Änderung des Planfeststellungsbeschlusses realisiert werden kann, da es sich bei der Maßnahme um eine freiwillige Leistung der Marktgemeinde Peißenberg handelt.
Es muss also ein anderer Verfahrensweg gewählt werden und der setzt voraus, dass der Markt Peißenberg für diese Maßnahme die Zustimmung aller betroffenen Behörden (z.B. Naturschutz, Wasserwirtschaft etc.) und  aller anderen, deren Rechte betroffen sind (z.B. Grundstückseigentümer, Nachbarn) vorlegen kann.
Enteignungen wären nicht möglich, waren aber auch in keiner Weise angedacht.
Der freiwillige Lärmschutz ist nicht erzwingbar, sondern könnte nur im Einvernehmen aller Betroffenen verwirklicht werden. Inwieweit dieser Verfahrensweg faktisch umsetzbar ist, mag jeder selbst entscheiden.
 
5. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wären freiwillige Lärmschutzmaßnahmen  für die Marktgemeinde nur dann vertretbar, wenn der Lärm für eine große Zahl von Anwohnern hörbar verringert werden kann und die Lärmschutzmaßnahmen finanzierbar sind. Dies ist nach dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 24.02.2011 in den nächsten Jahren nicht der Fall. 
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