Gemeinsame Presseerklärung zum Lärmschutz an der Umgehungsstraße von Peißenberg
In Berichtererstattung und Leserbriefen zum Thema „Lärmschutz an der Ortsumgehung Peißenberg“ wird der Eindruck erweckt, das Staatliche Bauamt Weilheim oder die Marktgemeinde haben die Bürgerinitiative unvollständig bzw. falsch informiert.
Hierzu ist festzustellen:
1. Der ergänzende Lärmschutz an der Umgehungsstraße ist nicht
allein durch das Schütten von Überschussmassen zu erreichen. Er
erfordert Grunderwerb und bauliche Ergänzungen und damit
erhebliche zusätzliche Kosten für die Marktgemeinde.
2. Die Kostenschätzung (ca. 390.000 EUR ohne Kosten für
Grundstücke) wurde von der Marktgemeinde in Abstimmung mit dem
Staatl. Bauamt im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für vier mögliche
Bauabschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 1060 m, davon ca. 540 m
beidseits der Straße, erstellt. Damit könnte nur ein Siebtel der
insgesamt 7 km langen Ortsumgehung mit Lärmschutzmaßnahmen versehen
werden. Leider könnten an den Streckenabschnitten, an denen die meisten
Anwohner leben, keine Wälle geschüttet werden – andere, noch
kostenintensivere Maßnahmen wären wohl möglich.
Es besteht durchaus das Risiko von Kostenerhöhungen nach einer
weiteren Konkretisierung der Planungen, da spätere Auflagen von
Fachbehörden, z.B. Ausgleichsflächen, Abstandsflächen etc. bei der
Einholung der Stellungnahmen im jetzigen Planungsstadium noch nicht
berücksichtigt werden konnten.
3. Das staatl. Bauamt und die Marktgemeinde sind sich bewusst,
dass Schutzeinrichtungen nur dann die gewünschte Wirkung erzielen, wenn
diese lückenlos eine gewisse Mindestlänge aufweisen. Punktuelle
Maßnahmen, etwa nur dort, wo bereits Grund zur Verfügung steht,
bewirken keine Minderung des Verkehrslärms.
4. Für das staatl. Bauamt und die Marktgemeinde war es immer klar,
dass der grundsätzlich wünschenswerte nachträgliche Lärmschutz nicht
aufgrund einer Änderung des Planfeststellungsbeschlusses realisiert
werden kann, da es sich bei der Maßnahme um eine freiwillige Leistung
der Marktgemeinde Peißenberg handelt.
Es muss also ein anderer Verfahrensweg gewählt werden und der
setzt voraus, dass der Markt Peißenberg für diese Maßnahme die
Zustimmung aller betroffenen Behörden (z.B. Naturschutz,
Wasserwirtschaft etc.) und aller anderen, deren Rechte betroffen
sind (z.B. Grundstückseigentümer, Nachbarn) vorlegen kann.
Enteignungen wären nicht möglich, waren aber auch in keiner Weise
angedacht.
Der freiwillige Lärmschutz ist nicht erzwingbar, sondern könnte
nur im Einvernehmen aller Betroffenen verwirklicht werden. Inwieweit
dieser Verfahrensweg faktisch umsetzbar ist, mag jeder selbst
entscheiden.
5. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wären freiwillige
Lärmschutzmaßnahmen für die Marktgemeinde nur dann vertretbar,
wenn der Lärm für eine große Zahl von Anwohnern hörbar verringert
werden kann und die Lärmschutzmaßnahmen finanzierbar sind. Dies ist
nach dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 24.02.2011 in den
nächsten Jahren nicht der Fall.
