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Hundekotautomaten und Hundehaltungsverordnung

Von verschiedenen Bürgerinnen und Bürgern und ganz intensiv von Landwirten wurde eindringlich darauf hingewiesen, dass viele Gehwege und landwirtschaftliche Flächen, insbesondere zu den Naherholungsgebieten stark durch Hundekot verunreinigt sind. Aber auch Vorgärten und Gehsteige in bebauten Bereichen werden teilweise in Mitleidenschaft gezogen.

Die Marktverwaltung ist bemüht, ein harmonisches Miteinander aller Bürger zu erreichen. Sie weiß auch, dass viele Hundehalter den Unmut ihrer Mitbürger verstehen und darauf achten, dass die Geschäfte ihres Vierbeiners unschädlich beseitigt werden. Wenn es denn nicht zu verhindern war, sind diese Hundeliebhaber auch bereit, die Hinterlassenschaft ihres Schützlings auf dem Gehsteig oder in Nachbars Vorgarten mit geeignetem Papier o.ä. aufzuheben und in ihrer Mülltonne zu besetigen. Der Markt hat zur Beseitigung des Hundekots auch entsprechende Automaten an besonders stark frequentierten Wegen und Plätzen aufgestellt (siehe angehände Auflistung).

Es gibt aber immer wieder Hundehalter, die das unliebsame Häufchen geflissentliich übersehen oder bewußt ignorieren. Diese wenigen werden eindringlich gebeten, mehr Verständnis für ihre Mitbürger aufzubringen und den Hundekot im obigen Sinne zu entsorgen.

In diesem Zusammenhang darf auf die rechtliche Situation hingewiesen werden. Nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz ist eindeutig derjenige, dessen Vierbeiner den Gehweg verunreinigt, für die schadlose Beseitigung verantwortlich. Die Verunreinigung der Gehwege kann sogar gemäß unserer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen vom 18.12.1990 mit Geldbuße geahndet werden.

 

Standorte der "Hundekot-Automaten":

  • Wanderparkplatz "Fendter Straße"
  • Fußweg Hutterer Leite/Forster Straße
  • Radweg "nördliche Wörther Straße"
  • Weg bei der Sommerstockbahn
  • Weg zwischen Pollinger und Weilheimer Straße
  • Neue Bergehalde
  • Obere Habergasse
  • Parkplatz Obere Au
  • Wanderparkplatz Scheithaufbrücke
  • Parkplatz Tiefstollenhalle
  • Parkplatz Alte Bahn
  • Hochreuther Straße (ehem. Kohlenabgabe) 
  • Fußweg von Ludwig-Thoma-Str. zur Ammer
  • Grandlmoosstraße
  • Jugendverkehrsübungsplatz (Alte Bergehalde) 

 

   

 

     

 

Hier das  Amtsblatt Nr. 13 vom 23.02.2007 - Satzung des Marktes Peißenberg zur Erhaltung der öffentlichen Reinlichkeit (Hundesatzung) und Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung) - zum Downloaden

 

Tierärzte:

  • Dr. Hartl (Großtiere), Bergstr. 34, Telefon Symbol 5366
  • Dr. Lindner, Hauptstr. 2, Telefon Symbol 615240
     

Tierheilpraktiker:


Tierheim im Pfaffenwinkel, Wielenbachstraße 15, 86956 Schongau
Telefon Symbol 08861-9854, info@tierheim-weilheimschongau.de
www.tierheim-weilheimschongau.de
 

 


 



 

 

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