Haus- und Gartenarbeiten nur zu bestimmten Zeiten erlaubt!
Haus- und Gartenarbeiten nur zu bestimmten Zeiten erlaubt!
Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit wird wieder verstärkt im Garten gearbeitet. Die Marktverwaltung -Ordnungsamt- bittet dabei jedoch darauf zu achten, dass ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten zeitlichen Beschränkungen unterliegen. So sind störende Arbeiten während des ganzen Jahres zu folgenden Zeiten untersagt:
an Sonn- und Feiertagen
und von Montag bis Freitag von 12 bis 14 Uhr und ab 19 bis 07
Uhr;
an Samstagen und Vortagen von gesetzlichen Feiertagen dürfen störende Arbeiten nicht nach 17 Uhr vorgenommen werden.
Die Marktverwaltung bittet im Interesse der nachbarlichen Rücksichtnahme Bürgerinnen und Bürger, diese Regeln zu beachten und einzuhalten Zu den ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten zählen alle in Haushalt und Garten anfallenden, lärmerzeugenden Tätigkeiten, wie z.B. Holzhacken und -sägen, Benutzung von Bohrmaschinen, Motorsägen oder Häckslern, Teppichklopfen, Hämmern usw. An erster Stelle ist jedoch das Rasenmähen mit Motormähern zu nennen. Des weiteren wird gebeten, darauf zu achten, dass innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile u.a. auch pflanzliche Gartenabfälle nicht verbrannt werden dürfen.
Ein Hinweis sei aber auch noch auf den Beginn der allgemeinen Nachtruhe um 22.00 Uhr (bis 07 Uhr) erlaubt. Gerade in den Sommermonaten trifft dies bei der Abhaltung von Parties und Grillfesten zu. Man erspart sich dadurch manchen Ärger und unter Umständen auch eine Anzeige bei der Polizei. Nehmen Sie bitte Rücksicht auf Ihre Umgebung und Mitmenschen - sie werden es Ihnen danken.
Amtsblatt Nr. 16 vom 19. Mai 2006 zu Haus- und Gartenarbeiten hier
