Wespen- und Hornissennester
Mit dem Beginn der wärmeren
Jahreszeit gehen bei der Feuerwehr vermehrt Anfragen ein, in denen sich
Bürgerinnen und Bürger hauptsächlich wegen Wespen- und Hornissennestern
in Haus und Garten hilfesuchend an die Feuerwehr wenden. Es
wird deshalb darauf hingewiesen, daß sämtliche Bienen-, Hummeln-,
Hornissen- und einige Wespenarten tatsächlich aber auf der „Roten
Liste“ der besonders geschützten Tierarten stehen, auch wenn man das
als belästigter „Terrassen-Frühstückseinnehmer“ gar nicht glauben mag.
Laut Bundesartenschutzverordnung, Bundesnaturschutzgesetz und
Bayerischem Naturschutzgesetz ist es unter anderem verboten, diese
Tiere zu töten oder ihre Nester zu beschädigen oder zu zerstören.
Selbstverständlich muß sich auch die Feuerwehr an die einschlägigen
Naturschutzbestimmungen halten und ist deshalb nur in ganz besonderen
Ausnahmefällen für die Entfernung eines Nestes zur Abwehr unmittelbarer
Gefahren für Leben und Gesundheit zuständig.
Zur Entfernung der Nester im
privaten Bereich muß grundsätzlich ein fachlich ausgebildeter
Insektenbekämpfer in Anspruch genommen werden. Die entsprechenden
Telefonnummern können dem Branchenbuch oder den Gelben Seiten entnommen
werden. Meist reicht auch schon eine Beratung der betroffenen Menschen
aus und eine Umsiedlung oder Entfernung ist gar nicht mehr notwendig.
Denn ein paar einfache Verhaltensregeln reichen aus, um in der Regel
ein Miteinander ohne gegenseitige Beeinträchtigung zu
ermöglichen.
Wenn Sie ein vermeintlich störendes
Wespen- oder Hornissennest in Ihrem Umfeld entdecken, holen Sie sich
zuerst Rat bei der zuständigen Naturschutzbehörde beim Landratsamt
Weilheim-Schongau, Tel. 0881/681-0.
