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Wespen- und Hornissennester

Mit dem Beginn der wärmeren Jahreszeit gehen bei der Feuerwehr vermehrt Anfragen ein, in denen sich Bürgerinnen und Bürger hauptsächlich wegen Wespen- und Hornissennestern in Haus und Garten hilfesuchend an die Feuerwehr wenden. Es wird deshalb darauf hingewiesen, daß sämtliche Bienen-, Hummeln-, Hornissen- und einige Wespenarten tatsächlich aber auf der „Roten Liste“ der besonders geschützten Tierarten stehen, auch wenn man das als belästigter „Terrassen-Frühstückseinnehmer“ gar nicht glauben mag. Laut Bundesartenschutzverordnung, Bundesnaturschutzgesetz und Bayerischem Naturschutzgesetz ist es unter anderem verboten, diese Tiere zu töten oder ihre Nester zu beschädigen oder zu zerstören. Selbstverständlich muß sich auch die Feuerwehr an die einschlägigen Naturschutzbestimmungen halten und ist deshalb nur in ganz besonderen Ausnahmefällen für die Entfernung eines Nestes zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für Leben und Gesundheit zuständig.
Zur Entfernung der Nester im privaten Bereich muß grundsätzlich ein fachlich ausgebildeter Insektenbekämpfer in Anspruch genommen werden. Die entsprechenden Telefonnummern können dem Branchenbuch oder den Gelben Seiten entnommen werden. Meist reicht auch schon eine Beratung der betroffenen Menschen aus und eine Umsiedlung oder Entfernung ist gar nicht mehr notwendig. Denn ein paar einfache Verhaltensregeln reichen aus, um in der Regel ein Miteinander ohne gegenseitige Beeinträchtigung zu ermöglichen.
Wenn Sie ein vermeintlich störendes Wespen- oder Hornissennest in Ihrem Umfeld entdecken, holen Sie sich zuerst Rat bei der zuständigen Naturschutzbehörde beim Landratsamt Weilheim-Schongau, Tel. 0881/681-0.
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