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Aktuelle Informationen aus dem Rathaus

Informationen zur neuen Grundsteuerreform

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bis zum 30.04.2023 verlängert!

Alle Informationen zur neuen Regelung der Grundsteuer finden Siehier.

Grundsteuerreform in Bayern Flyer
Grundsteuerreform in Bayern FAQ

Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat als Überblick über die neue Rechtslage, insbesondere mit Blick auf die im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.04.2023 abzugebende Grundsteuererklärung, folgende Broschüre zur Bayerischen Grundsteuerreform veröffentlicht.

Die Grundsteuerreform in Bayern - Ein Überblick für Eigentümerinnen und Eigentümer
Die Broschüre kann auch kostenlos in Papierfassung unter www.stmfh.bayern.de/?grundsteuerreform bestellt werden.

Grundsteuerreform-Vordrucke
Die Ausgabe der Vordrucke erfolgt ab Dienstag, den 21.06.2022 in der Kämmerei des Rathauses.

Weiter möchten wir Sie darüber informieren, dass mittlerweile die Grundsteuervordrucke zum Ausfüllen am PC (graue Variante) auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind. Diese Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 01.07.2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch das Finanzamt führen kann.

Informationen zu häufigen Fehlern im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform finden Sie hier:

Übersicht Fehler Grundsteuerreform

 

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