Bereits seit ca. 150 Jahren werden Feldgeschworene in Bayern in kommunalen Bereichen eingesetzt. Ihre Aufgabe in der heutigen Zeit könnte man als Mittler zwischen Verwaltung und Bürgern bezeichnen. Genauer gesagt sind Feldgeschworene ehrenamtliche Hilfsorgane, die bei allgemeinen Veränderungen von Flurstückgrenzen, beim Verkauf oder Wechsel von Grund und Boden, also grundsätzlich zur Feststellung von Grenzverläufen innerhalb der Gemeindegrenzen gemeinsam mit bayerischen Vermessungsbeamten als Fachbehörde zusammenarbeiten. Folgende Eigenschaften sollte ein Feldgeschworener/eine Feldgeschworene vorweisen können:
Er oder sie muss flexibel in der Zeiteinteilung sein, da Vermessungen i.d.R. Vormittags oder auch kurzfristig anberaumt werden. Für das Setzen von Grenzsteinen unter bisweilen besonderen Bedingungen (Kälte, Hitze, Regen, Straßenverkehr, Baustellen) sollte eine gute
Kondition gegeben und gute Ortskenntnisse vorhanden sein. Weiter sollte der/die Feldgeschworene über ein eigenes – eventuell geländegängiges – Fahrzeug verfügen, mit dem Werkzeug und Abmarkungsmaterial transportiert werden kann.
Für diese interessante Tätigkeit wird eine Entschädigung nach AbmG Art. 19 der Feldgeschworenengebührenordnung gewährt.
Bei Interesse und/oder näheren Auskünften wenden Sie sich bitte an den Markt Peißenberg, Liegenschaftsverwalter Herrn Erich Gehrmann erich.gehrmann@peissenberg.de oder telefonisch unter 08803/690-139.