Öffentlicher Personen Nahverkehr
Kostenerstattung von MVV-Fahrten innerhalb des Ortsgebietes von Peißenberg
Peißenberger Bürgerinnen und Bürger können sich seit dem 01.06.2025 50 % der Kosten für Fahrten mit dem ÖPNV innerhalb des Ortsgebietes erstatten lassen. Die Durchführung des Projekts wird durch Beschluss des Marktgemeinderats testweise für das 3. und 4. Quartal 2025 eingerichtet.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen oder im Rathaus ausgedruckt abholen.
Die Erstattung erfolgt nach jedem Quartal, erstmals nach Quartal 3/2025 für Fahrten, die nach dem 01. Juni 2025 durchgeführt wurden.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Fahrt mit Hauptwohnsitz in Peißenberg gemeldet sind.
Es werden nur Kurzstrecken-Fahrten innerhalb des Ortsgebiets auf den Regionalbuslinien 931 und 936 sowie der Regionalbahnstrecke zwischen Peißenberg und Peißenberg Nord erstattet. Gemäß MVV-Tarif gilt der Kurzstreckentarif bis zur 4. Haltestelle nach dem Einstieg, wovon jedoch höchstens 2 Haltestellen mit Expressbus oder U-/ S-Bahn/Regionalzug zurückgelegt werden dürfen; darüber hinaus gilt jede Busfahrt (nicht Expressbus) innerhalb einer Gemeinde unabhängig von der Anzahl der Haltestellen ebenfalls als Kurzstrecke.
Für die Rückerstattung ist es daher zum Nachweis wichtig, dass der Startpunkt der jeweiligen Fahrt im Ortsgebiet Peißenberg liegen muss. Bei der Nutzung von Streifenkarten wird bei der Weiterfahrt außerhalb des Ortsgebiets lediglich 1 Streifen (Kurzstrecke) erstattet.
Gemäß dem MVV-Tarif gilt im Ortsgebiet Peißenberg jede Fahrt innerhalb der Ortsgrenzen als Kurzstrecke unabhängig von der Anzahl passierter Haltestellen. Daher ist die Erstattung auf Kurzstreckenfahrten beschränkt.
MVV-Einzelfahrkarte (Kurzstrecke)
MVV-Streifenkarten (Kurzstrecke = 1 Streifen)
Die Fahrkarten können eingereicht werden als:
Fahrkarten in Papierform (Erwerb an Automaten, Verkaufsstellen sowie Beförderungspersonal)
MVV-Handyticket (Erwerb in der MVV-App)
Bei Fahrkarten in Papierform:
Die Einzelfahrkarte (Kurzstrecke) oder Streifenkartemuss dem Antrag im Original beigelegt werden. Streifenkarten sind vollständig einzureichen, abgetrennte Streifen sind nicht erstattungsfähig.
Wichtig:
Bei der Nutzung von Streifenkarten in Papierform wird diese, wenn kein Entwerter im Bus vorhanden ist, vom Beförderungspersonal abgestempelt sowie ein zusätzlicher Kontrollabschnitt ausgegeben. Dieser ist dem Antrag zusammen mit der Streifenkarte beizufügen.
Bei Fahrkarten in der MVV-App:
Das MVV-HandyTicket muss dem Antrag als Bildschirmfoto gemeinsam mit dem Kaufbeleg/Rechnung aus der MVV-App in digitaler Form beigelegt werden.
Ihren Antrag können Sie jederzeit beim Markt Peißenberg einreichen. Die Prüfung der Anträge, sowie die Auszahlung der Erstattung, erfolgt Quartalsweise. Erstmals nach Quartal 3/2025
► Bei der Nutzung von Fahrtkarten in Papierform
Per Post/Einwurf
Markt Peißenberg
Ordnungsamt
Hauptstraße 77
82380 Peißenberg
► Bei der Nutzung von MVV-HandyTickets
Per E-Mail an:
ordnungsamtpeissenbergde
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die MVV GmbH bietet Einzelfahrkarten und Streifenkarten nicht als MVV-OnlineTicket an. Daher umfasst die Kostenerstattung zwar MVV-HandyTickets, jedoch keine MVV-OnlineTickets, die zwar digital erworben, jedoch ausgedruckt mitgeführt werden müssen.
Im Rahmen der Testphase werden keine Erstattungen von Abos und Zeitkarten erfolgen.
Verkehrsuntersuchung Peißenberg
Der Markt Peißenberg beauftragte im vergangenen Jahr eine Analyse der Verkehrsbelastungen und des Verkehrsaufkommens im Ort. Dabei wurden Verkehrsströme zum Binnenverkehr, zum Durchgangsverkehr sowie zum Ziel- und Quellverkehr erhoben, dargestellt und analysiert.
Miteinander verglichen wurden die Jahre 1995 und 2021 mit 2022.
Die ausführliche Gutachten der Verkehrsanalyse finden Sie hier

CarSharing Angebot im Pfaffenwinkel
Seit 2017 besteht das Angebot des CarSharing´s des Ökomobil Pfaffenwinkel e. V. in Peißenberg.
Die CarSharing Station befindet sich am Bahnhof und Teilnehmer können jederzeit auf die teilAutos zugreifen. Sie können spontan zum Einkaufen oder auch geplante Urlaubsfahrten machen, ohne dass Sie sich ein eigenes Fahrzeug zulegen müssen. Sie können somit den Flächenverbrauch und hohe Kosten reduzieren und tragen somit zur Ressourcenbindung bei.
CarSharing versteht sich als Teil des Umweltbundes zur Vermeidung und Verringerung des motorisierten Individualverkehrs.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.carsharing-pfaffenwinkel.de