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Steueramt


Als Kommune erhebt der Markt folgende Steuern:

  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer

Gewerbesteuer

Hebesatz 380 v. H.


Grundsteuer

Grundsteuer A Hebesatz 325 v. H.
Grundsteuer B Hebesatz 380 v. H.

Grundsteuerreform

Neuregelung der Grundsteuer

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns. 

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

► Broschüre zur Grundsteuerreform


Hundesteuer


Die Steuer beträgt:

für den ersten Hund         80,00 EUR
für jeden weiteren Hund     120,00 EUR
für jeden Kampfhund1.300,00 EUR

 

Erst das Halten eines über vier Monate alten Hundes unterliegt der gemeindlichen Hundesteuer. Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen in weniger als drei aufeinander folgenden Monaten im Kalenderjahr erfüllt werden.

Bei Abmeldung eines Hundes, ist die noch vorhandene Hundesteuermarke beim Markt Peißenberg zurückzugeben.