Steueramt
Als Kommune erhebt der Markt folgende Steuern:
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
Gewerbesteuer
Hebesatz 380 v. H.
Grundsteuer
Grundsteuer A | Hebesatz 325 v. H. |
Grundsteuer B | Hebesatz 380 v. H. |
Grundsteuerreform
Neuregelung der GrundsteuerFür die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Hundesteuer
Die Steuer beträgt:
für den ersten Hund | 80,00 EUR |
für jeden weiteren Hund | 120,00 EUR |
für jeden Kampfhund | 1.300,00 EUR |
Erst das Halten eines über vier Monate alten Hundes unterliegt der gemeindlichen Hundesteuer. Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen in weniger als drei aufeinander folgenden Monaten im Kalenderjahr erfüllt werden.
Bei Abmeldung eines Hundes, ist die noch vorhandene Hundesteuermarke beim Markt Peißenberg zurückzugeben.
Robert Spirkl
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
Tel. 08803 690-168
robert.spirklpeissenbergde
Melanie Dorfner
- Hundesteuer