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Breitbandausbau in Peißenberg

Förderbescheid für den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Oberbayern

Am Donnerstag, den 28.6.2019 wurden vom Finanz- und Heimatminister Albert Füracker Breitband-Förderbescheide an die Kommunen übergeben. Peißenberg erhält eine Förderung in Höhe von 1.320.000 €.

Die Telekom wird voraussichtlich bis Ende des Jahres den auf eigene Kosten vorgenommenen Vectoring-Ausbau im Innenbereich Peißenbergs abschließen und damit künftig 3200 Adressen mit Bandbreiten bis zu 100Mbit/s versorgen.

In seiner Sitzung am 20.06.2018 hat der Marktgemeinderat im zweiten Anlauf den Auftrag für den Breitbandausbau in den Außenbereichen ebenfalls an die Firma Telekom Deutschland GmbH vergeben.

In sechs Erschließungsgebieten erhalten insgesamt 113 Gebäude einen Glasfaseranschluss bis zum Haus, sechs Anwesen werden aus Kostengründen mit der innerörtlichen FTTC-Technik versorgt, so dass dort Bandbreiten bis zu 100 Mbit/s erreicht werden. Insgesamt werden für den Breitbandausbau auf einer Länge von rund 18 km Tiefbauarbeiten durchgeführt und zudem auf einer Länge von rund 5 km bestehende oberirdische Trassen erweitert.

Die ausgewiesene Wirtschaftlichkeitslücke (Kosten – Einnahmen 7 Jahre) für diesen Ausbau beträgt 1.749.000 EUR. Der Markt Peißenberg erhält vom Freistaat Bayern für den Breitbandausbau eine Förderung vom 1.320.000 EUR, so dass ein Eigenanteil von ca. 429.000 EUR vom Markt Peißenberg zu tragen ist.

Der Marktgemeinderat war sich einig, dass dieses Geld gut investiert ist: Gute Internetverbindungen gehören heute zum allgemeinen Standard und gerade Firmen, Schüler und Landwirte sind darauf angewiesen. Bürgermeisterin Vanni ist erleichtert, dass dank Herrn Jürgen Schuster, der für das Ausschreibung beauftragten Büro Corwese tätig ist, auch für die Außenbereiche eine finanzierbare Lösung gefunden worden ist.

Die Telekom Deutschland GmbH rechnet mit einer Bauzeit von drei Jahren.

Erschließungsgebiete hier
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung hier

Schnelles Internet in Peißenberg

Informationen zur Breitbanderschließung

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und wesentlich höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.

Der Markt Peißenberg hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem ein Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.

Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt. Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet können der entsprechenden Dokumentation entnommen werden die über den nachfolgenden Link zur Verfügung steht.

IST-Versorgung inkl. vorläufigem Erschließungsgebiet

Markterkundung für einen Breitbandausbau

Der Markt Peißenberg führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.

Die Anfrage zur Markterkundung können der entsprechenden Dokumentation entnommen werden die über den nachfolgenden Link zur Verfügung steht.

Markterkundung für einen Breitbandausbau

Der Markt Peißenberg führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.

Die Anfrage zur Markterkundung können der entsprechenden Dokumentation entnommen werden die über den nachfolgenden Link zur Verfügung steht.

Markterkundung Anfrage

Modul 7 - Kooperationsvertrag

Stellungnahme zum Kooperationsvertrag