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Vergabe des Wirtschaftspreises des Marktes Peißenberg

Der Marktgemeinderat erlässt folgende Richtlinie für die Vergabe des Wirtschaftspreises des Marktes Peißenberg

1. Zielsetzung

Der Wirtschaftspreis wird vom Markt Peißenberg für herausragende unternehmerische Aktivitäten verliehen. Der Preis soll als Anerkennung und Motivation für Unternehmen und Gewerbetriebe dienen und die Bedeutung der Wirtschaft für den Markt Peißenberg dokumentieren.

2. Grundlagen

Der Wirtschaftspreis wird jährlich vergeben und zwar in einem feierlichen Rahmen.

Den Preis erhalten jährlich maximal drei Unternehmen. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einer ideellen Anerkennung. 

3. Bewerbungskriterien

a) Ein Wirtschaftsbeirat bestehend aus den beiden Wirtschaftsreferenten, dem Koordinator für Wirtschaftsfragen und der/m 1. und 2. Bürgermeister/in legt jedes Jahr ein Schwerpunktthema fest. Nach Festlegen des Schwerpunktthemas sollen auf Vorschlag der IHK und HWK geeignete und mit dem Schwerpunkt erfahrene Personen den Beirat unterstützen. 

b) Für die Bewertung können folgende Kriterien herangezogen werden:

  • Unternehmen mit einem besonderen gesellschaftlichen und sozialen Engagement
  • Unternehmen, die durch familienbewusste Maßnahmen die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ermöglichen
  • Unternehmen mit ökologischer und Ressourcen sparender Unternehmensführung
  • Unternehmen mit erfolgreiche Marketingstrategien, effizienten Organisationsformen oder besonderen Personalführungskonzepten
  • Unternehmen, welche in den letzten Jahren Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der Marktgemeinde geschaffen haben
  • Unternehmen, die ihrer sozialen Verantwortung gegenüber den Beschäftigten in besonderer Wese gerecht werden
  • Unternehmen, die trotz schwieriger Branchensituation keine Arbeitsplätze abgebaut haben bzw. keine Niederlassungen geschlossen haben

c) In Betracht kommen auch

  • Junge Unternehmen, welche sich erfolgreich am Markt etabliert haben
  • Unternehmen, die dauerhaft über viele Jahre erfolgreich im Peißenberg aktiv sind

4. Vorschlagverfahren

Die Auszeichnung erfolgt auf Vorschlag, wobei jederman vorschlagsberechtigt ist.

Es können nur Unternehmen vorgeschlagen werden, die ihren Betrieb in der Marktgemeinde Peißenberg haben.  Die Vorschläge sind an folgende Adresse zu richten: Markt Peißenberg, Büro des Bürgermeisters, Hauptstr. 77, 82380 Peißenberg

Die Vorschläge müssen Angaben erhalten zu

  • Firmenname
  • Vor- und Zuname der vertretungsberechtigten Person/en
  • Genaue Anschrift des Unternehmens
  • Kurze Beschreibung der unternehmerischen Aktivitäten
  • Begründung für den Vorschlag, insbesondere hinsichtlich des aktuellen Schwerpunktthemas

Auswahlgremium

Über die Vergabe entscheidet der Marktgemeinderat basierend auf einer Empfehlung des Wirtschaftsbeirates. Gegen die Auswahlentscheidung ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

5. Die Richtlinie tritt zum 01.03.2019 in Kraft