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Aktuelle Informationen aus dem Rathaus

Neue Feldgeschworene vereidigt

Herr Ludwig Bauer und Herr Josef Benedikt als neue Feldgeschworene vereidigt.

Gemäß Art. 11 des Abmarkungsgesetzes (AbmG) und in Verbindung mit § 4 der Feldgeschworenenordnung (FO), hat der Marktgemeinderat des Markt Peißenberg in seiner Sitzung am 19.03.2025, Herrn Ludwig Bauer und Herrn Josef Benedikt zu neuen Feldgeschworenen bestellt. Nun wurde Herr Bauer und Herr Benedikt von Herrn Bürgermeister Frank Zellner für ihre ehrenamtliche Tätigkeit vereidigt.

Bereits seit ca. 150 Jahren werden Feldgeschworene in Bayern in kommunalen Bereichen eingesetzt. Ihre Aufgabe in der heutigen Zeit könnte man als Mittler zwischen Verwaltung und Bürgern bezeichnen. Genauer gesagt sind Feldgeschworene ehrenamtliche Hilfsorgane, die bei allgemeinen Veränderungen von Flurstückgrenzen, beim Verkauf oder Wechsel von Grund und Boden, also grundsätzlich zur Feststellung von Grenzverläufen innerhalb der Gemeindegrenzen gemeinsam mit bayerischen Vermessungsbeamten als Fachbehörde zusammenarbeiten. Das Abmarkungsgesetz vom 6.8.1981 und die dazu gehörende Feldgeschworenenordnung vom 16.10.1981 bildet heute die Grundlage für die Arbeit der Vermessungsbehörden und der Feldgeschworenen.

Wir wünschen Herrn Bauer und Herrn Benedikt viel Spaß und Erfolg bei ihrer neuen Tätigkeit als Feldgeschworene.

Die Institution der Feldgeschworenen reicht sehr weit zurück. Als die gemeinsame Bewirtschaftung von Grund und Boden allmählich in Alleineigentum überging, bestand erhöhtes Interesse, die Grenzen der einzelnen Besitzstände erkennbar zu machen. Bestanden zu Beginn diese Grenzeinrichtungen noch aus Hecken, Bachläufen, Schluchten und Grenzbäumen, sozusagen aus natürlichen Gegebenheiten, so kamen später Pfähle und Steine als Markierungen zur Anwendung. Um eine Grenzbeaufsichtigung zu gewährleisten entstanden Dorf- und Stadtgerichte, die die Aufgabe der Überwachung und der Einhaltung dieser Grenzen übernahmen. Daraus entwickelten sich die Feldgeschworenen, die man in unserer Gegend Steinsetzer, Umgänger, Vierrichter oder Siebener nannte. Sie erhielten ihre Satzung meist von den jeweiligen Landesherren.