Zum 1. Mai 2025 hat das Landratsamt Weilheim-Schongau eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen erlassen, die nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten zum 01. November 2025 in Kraft treten wird.
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Zum 1. Mai 2025 hat das Landratsamt Weilheim-Schongau eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen erlassen, die nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten zum 01. November 2025 in Kraft treten wird.
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