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Antrag zur Absicherung einer Baustelle

Anordnung zur Absicherung einer Baustelle (Baustellen-Anordnung) beantragen

Wenn sich Arbeiten, wie z.B. Baustellen, auf den Straßenverkehr auswirken, muss die jeweilige verantwortliche Person von der Gemeinde/untere Bauaufsichtsbehörde zur Absicherung der Arbeiten und des Straßenverkehrs eine verkehrsrechtliche Anordnung einholen.

Dabei ist zu beachten, dass sich Arbeiten bereits dann auf den Straßenverkehr auswirken, wenn der örtliche Fußgängerverkehr von den Arbeiten tangiert. Aber auch für den Fall, dass eine Umleitung des Verkehrs erfolgen soll, ist eine Anordnung zur Baustellensicherung zu beantragen.

Die Arbeiten sind grundsätzlich auf das notwendigste Maß zu beschränken, so dass

  • die Auswirkungen auf den Straßenverkehr möglichst gering ausfallen und gleichzeitig
  • eine möglichst optimale Sicherung der Bauarbeiten und des Straßenverkehrs gwährleistet werden kann.

Zur Beantragung ist von der verantwortlichen Person neben dem Antragsformular ein Beschilderungsplan zur Genehmigung vorzulegen.

Beantragungsfristen:

  • halbseitige Sperrungen mindestens 7 Tage vor Beginn
  • Vollsperrungen mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten

Anträge sind einzureichen unter:

strassenverkehrpeissenbergde